E-Auto-Förderung 2026:

So sparen Sie beim Kauf eines neuen BMW oder MINI!

Die Elektromobilität in Deutschland wird 2026 noch attraktiver! Die Bundesregierung hat eine neue, umfassende Förderrichtlinie für E-Autos beschlossen. Egal, ob Sie mit dem neuen BMW iX3 der „Neuen Klasse“ in die Zukunft starten oder mit dem wendigen MINI Cooper Electric die Stadt erobern möchten – diese finanzielle Unterstützung kann ihren Traum vom E-Auto jetzt deutlich günstiger machen. Wir zeigen Ihnen, von welche Modellen Sie profitieren und wie Sie sich bis zu 6.000 Euro sichern.

Der neue BMW iX3 Ankündigung Markteinführung

Neuregelung der Förderlandschaft für Elektromobilität 2026

 

Die deutsche Bundesregierung hat am 19. Januar 2026 eine umfassende Neuausrichtung der Subventionen für Elektrofahrzeuge verabschiedet. Diese Initiative zielt darauf ab, den Markt für elektrisch angetriebene Neufahrzeuge zu stärken und private Käufer sowie Leasingnehmer finanziell zu unterstützen.

Verbrauchswerte: BMW iX3 50 xDrive: WLTP Energieverbrauch kombiniert: 17,9–15,1 kWh/100 km; WLTP CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO₂-Klasse: A; WLTP Elektrische Reichweite: 678–805 km.

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Förderkriterien und berechtigte Fahrzeuge

Die Förderung konzentriert sich ausschließlich auf Neufahrzeuge der Klasse M1, deren Erstzulassung im Kalenderjahr 2026 in Deutschland erfolgt.

Wichtig: Gebrauchtwagen sind von dieser Regelung explizit ausgenommen.

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Antriebsarten im Detail

Um förderfähig zu sein, müssen die Fahrzeuge spezifische technische Voraussetzungen erfüllen:

-Vollelektrische Fahrzeuge (BEV): Sämtliche Modelle sind ohne weitere Einschränkungen förderberechtigt.
-Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge (PHEV): Eine Förderung ist an die Bedingung geknüpft, dass der CO₂-Ausstoß maximal 60 Gramm pro Kilometer beträgt oder eine rein elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern nachgewiesen wird.

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Struktur und Höhe der finanziellen Unterstützung

Die maximale Fördersumme kann bis zu 6.000 Euro betragen. Die genaue Höhe ist gestaffelt und richtet sich nach dem Fahrzeugtyp sowie den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Antragstellers, wie dem Haushaltseinkommen und der Anzahl der Kinder.

Förderkomponente

Basisförderung*

Kinderbonus**

Einkommensbonus 1***

Einkommensbonus 2****

Betrag (BEV)

3.000 €

500 € pro Kind

+ 1.000 €

+ 1.000 €

Betrag (PHEV)

1.500 €

500 € pro Kind

+ 1.000 €

+ 1.000 €

*Grundbetrag für alle förderfähigen Fahrzeuge. | **Auf maximal 1.000 € (zwei Kinder) begrenzt.

***Bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von unter 60.000 €. | ****Zusätzlich bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von unter 45.000 €.

Zeitlicher Rahmen und Antragsverfahren

Die neuen Förderrichtlinien treten für alle Fahrzeuge in Kraft, die ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen werden.

-Die Möglichkeit zur Antragstellung wird voraussichtlich ab Mai 2026 über ein Online-Portal bereitgestellt.

-Ein entscheidendes Merkmal der neuen Regelung ist die Möglichkeit der rückwirkenden Beantragung. Maßgeblich ist hierbei das Datum der Zulassung, nicht der Zeitpunkt der Bestellung des Fahrzeugs.

Fazit und Ausblick

Die neue E-Auto-Förderung 2026 sendet ein klares Signal: Der Umstieg auf Elektromobilität soll für Privatpersonen so einfach und attraktiv wie möglich gestaltet werden. Prüfen Sie jetzt, ob Ihr Wunschmodell – sei es ein sportlicher BMW oder ein kompakter MINI – förderfähig ist und nutzen Sie die Chance auf eine erhebliche finanzielle Entlastung.

Sprechen Sie uns gerne an.